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OGH Entscheidung über Qualität in der Supervision

Der OGH hat in seiner Entscheidung vom Juni 2019 festgehalten, dass die Ausbildungsstandards der ÖVS (Österreichische Vereinigung für Supervision/Coaching) klar über jenen der Ausbildung der Wirtschaftskammer liegen. 
Hintergrund der Entscheidung war eine Klage der Wirtschaftskammer Steiermark gegen die Landesregierung. In den Förderverträgen des Landes wird die ÖVS-Supervisoren*innenliste als Qualitätskriterium für Supervision im Bereich der Behindertenarbeit Steiermark verwendet. Die Kammer klagte - und verlor. Hier finden Sie die OGH-Entscheidung

Seit über einem Jahr überfluten Klagen der Wirtschaftskammer einzelne ÖVS-Mitglieder, aber auch wie in der Steiermark Auftraggeber*innen. Die Kammer nennt das Interessenvertretung, der Öffentlichkeit ist dies nicht verständlich. Viele Menschen asoziieren mit Lebens- und Sozialberatung eine Berufsgruppe, die sich durch Streit und Abgrenzung (Klagen gegen den Psychologenverband, nun die ÖVS) ein schlechtes Image geschaffen hat. Wenig vertrauenswürdig ist dies auch für Privatkunden*innen.

Als Berufsgruppensprecherin in der Wirtschaftskammer Salzburg ist es für mich seit über einem Jahr besonders schwierig, die Gratwanderung zwischen der professionellen Vertretung der Mitglieder in der Kammer und den überzogenen und überheblichen Forderungen vor allem der Vertreter*innen des Wirtschaftsbundes in der Kammer zu schaffen. Es braucht eine offene Diskussion über das Berufsbild LSB und meiner Meinung nach eine Änderung des Wirkungsbereichs. 

19.07.2019 02:35

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